Terms and conditions

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Studio 177 GmbH
Baaderstraße 25 RGB · 80469 München · Handelsregister: Amtsgericht München, HRB 284198
Stand: 3. April 2026

1. Geltungsbereich und Form

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Studio 177 GmbH, Baaderstraße 25 RGB, 80469 München (nachfolgend „Saisonist“) und ihren Kunden (Kunde und Saisonist nachfolgend je einzeln auch eine „Partei“ und gemeinsam die „Parteien“). Die AGB gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

1.2 Diese AGB gelten insbesondere für Verträge über die zeitlich befristete Überlassung von Standardsoftware von Saisonist an den Kunden im Wege von Software-as-a-Service (SaaS).

1.3 Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Saisonist ihrer Geltung ausdrücklich in Schrift- oder Textform (z. B. Brief oder E-Mail) zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, auch dann, wenn Saisonist in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden die Vertragsleistungen vorbehaltlos erbringt.

1.4 Individuelle, im Einzelfall getroffene Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. eine Bestätigung von Saisonist maßgebend.

1.5 Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

2. Vertragsschluss

2.1 Saisonist sendet dem Kunden ein Auftragsformular zu, das die wesentlichen Vertragsbedingungen enthält (nachfolgend „Auftragsformular“), allerdings noch kein verbindliches Angebot von Saisonist darstellt. Der Kunde kann das Auftragsformular unterschrieben zurücksenden. Der Vertrag kommt zustande durch die Bestätigung des Vertragsschlusses durch Saisonist, insbesondere durch eine gegengezeichnete Rücksendung des Auftragsformulars.

3. Vertragsgegenstand und Leistungen

3.1 Der konkrete Vertragsgegenstand ergibt sich im Einzelnen aus der Leistungsbeschreibung im Auftragsformular von Saisonist.

3.2 Saisonist bietet eine KI-gestützte Softwarelösung (nachfolgend „Dienst“) an, die unabhängigen und Boutique-Hotels dabei hilft, Direktbuchungen zu steigern. Der Dienst wertet Gästedaten aus dem Property-Management-System (PMS) des Kunden sowie weiteren vom Kunden angebundenen Drittsystemen aus, erstellt verhaltensbasierte Gastprofile und generiert personalisierte Einladungs-E-Mails in der Markenstimme des Hotels. Der Dienst wird als Software-as-a-Service über das Internet bereitgestellt. Der Kunde nutzt den Dienst über seinen Kundenaccount.

3.3 Saisonist liest Reservierungs- und Gastdaten aus dem PMS des Kunden sowie ggf. weiteren angebundenen Systemen ausschließlich lesend (read-only) über die jeweilige Schnittstelle aus. Saisonist schreibt keine Daten in die Systeme des Kunden zurück, ändert keine bestehenden Datensätze und löscht keine Daten in den Systemen des Kunden. Preise, Verfügbarkeiten und Gastdatensätze verbleiben autoritativ in den Systemen des Kunden.

3.4 Saisonist richtet dem Kunden den Dienst im Zuge eines Onboarding-Prozesses initial ein. Sofern nicht anders vereinbart, geschieht dies durch Fernwartung. Im Rahmen des Onboardings wird unter anderem die Verbindung zum PMS hergestellt sowie die Markenstimme des Hotels anhand von Website, Bewertungen und bestehender Gästekommunikation erlernt.

3.5 Jede durch den Dienst generierte Kampagne wird dem Kunden zur Prüfung und ausdrücklichen Freigabe vorgelegt, bevor eine Aussendung erfolgt. Ohne die ausdrückliche Freigabe des Kunden wird keine E-Mail versendet.

3.6 Der Dienst umfasst während der Laufzeit des Vertrags alle Updates und sonstigen Versionsänderungen innerhalb des vertragsgegenständlichen Produkts nach Maßgabe der Regelung unter 4.4.

3.7 Erfolgt während der Vertragslaufzeit eine neuerliche PMS-Integration oder eine Integration weiterer Drittsysteme, stellt Saisonist dem Kunden die damit verbundenen Einrichtungsleistungen gemäß der jeweils gültigen Preisliste in Rechnung. Ein Wechsel von einem von Saisonist unterstützten System zu einem nicht unterstützten System berechtigt den Kunden nicht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags.

3.8 Saisonist bietet dem Kunden Unterstützung bei technischen Problemen und der optimalen Nutzung des Dienstes (Support). Geleistet wird der Support an Werktagen von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr via E-Mail (nachfolgend „Servicezeiten“). „Werktage“ im Sinne dieser AGB sind alle Tage von Montag bis Freitag mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage am Sitz von Saisonist (München).

4. Verfügbarkeit und Wartung

4.1 Der Dienst steht dem Kunden im Kalenderjahrdurchschnitt zu 99 % zur Verfügung (nachfolgend „Verfügbarkeitszeit“), soweit der Dienst im vertraglich vereinbarten Sinne genutzt wird. Nicht zur Verfügbarkeitszeit gehören Ausfälle, die verursacht wurden durch:

4.1.1 angekündigte Wartungsarbeiten nach 4.3;

4.1.2 nicht vorhersehbare, dringende Wartungsarbeiten, z. B. zur Beseitigung von Sicherheitslücken;

4.1.3 höhere Gewalt oder andere Ereignisse außerhalb der Kontrolle von Saisonist, die nicht vorhersehbar waren und nicht durch Saisonist verhindert werden konnten, insbesondere Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Stromausfälle, Feuerschäden, Epidemien und Pandemien, Rechtsänderungen und behördliche Verfügungen;

4.1.4 Dritte, die nicht Erfüllungsgehilfen von Saisonist sind;

4.1.5 den Kunden oder die von ihm verwendeten Soft- oder Hardware oder die Internetanbindung, einschließlich Software, deren Anbindung Saisonist durch Schnittstellen ermöglicht;

4.1.6 Ausfälle oder Fehlfunktionen des PMS des Kunden, sonstiger vom Kunden verwendeter Drittsysteme oder der jeweiligen Schnittstellen.

4.2 Die Verfügbarkeit wird nach folgender Formel berechnet: (Maximale Verfügbarkeit - Ausfallzeit) / (Maximale Verfügbarkeit x 100).

4.3 Saisonist ist berechtigt, regelmäßige Wartungsarbeiten vorzunehmen, wird aber versuchen, Unterbrechungen möglichst gering zu halten. Saisonist informiert den Kunden spätestens drei Tage vor Beginn der Arbeiten. In dringenden Fällen kann die Ankündigungsfrist verkürzt werden oder Saisonist kann ohne vorherige Ankündigung mit den Wartungsarbeiten beginnen; in diesem Fall ist der Kunde nach Beginn der Arbeiten unverzüglich zu informieren.

4.4 Saisonist ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, im Rahmen der Wartungsarbeiten Updates des Dienstes vorzunehmen. Saisonist ist berechtigt, das Leistungsspektrum des Dienstes dem technischen Fortschritt anzupassen und zu verändern, soweit die vereinbarten Funktionalitäten nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Auf eine mögliche Abwärtskompatibilität mit Software Dritter muss Saisonist nicht achten, es sei denn, diese Interoperabilität wurde ausdrücklich als Beschaffenheit vereinbart. Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt.

4.5 Der Kunde meldet Störungen unverzüglich per E-Mail unter Angabe von: (i) Beschreibung, Datum und Uhrzeit des Vorfalls; (ii) betroffener Funktionalität; (iii) vorläufiger Einstufung der Priorität nach 4.6; (iv) Maßnahmen, die der Kunde bereits zur Behebung ergriffen hat. Auf Anfrage stellt der Kunde jede weitere zur Behebung erforderliche Unterstützung und Information zur Verfügung.

4.6 Soweit der Kunde eine Störung nach 4.5 gemeldet hat, gelten folgende Reaktionszeiten:

Ebene Priorität Beschreibung Reaktionszeit
1 Kritisch Die Nutzung des Dienstes oder wesentlicher Teile davon ist nicht oder nur stark eingeschränkt möglich, insbesondere durch Fehlfunktionen, falsche Arbeitsergebnisse oder erheblich verzögerte Antwortzeiten. 24 Stunden
2 Hoch Die Nutzung des Dienstes ist erheblich eingeschränkt. 48 Stunden
3 Mittel Die Nutzung des Dienstes wird nicht direkt und/oder wesentlich beeinträchtigt, aber grundlegende Funktionen werden erheblich beeinträchtigt. 72 Stunden
4 Gering Die Funktionalitäten des Dienstes sind nicht eingeschränkt, aber es gibt kleinere Fehler (Bugs). 5 Werktage

4.7 Ist Saisonist mit der vorläufigen Einstufung der Priorität durch den Kunden nicht einverstanden, legt Saisonist nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) eine andere Prioritätsstufe fest.

4.8 Wenn ein angemessener Workaround verfügbar ist oder von Saisonist bereitgestellt wird, gilt die Störung als solche der Prioritätsstufe 4.

4.9 Innerhalb der geltenden Reaktionszeiten wird Saisonist mit der Beseitigung der Störung beginnen. Zeiten außerhalb der Servicezeiten gelten nicht als Reaktionszeiten.

4.10 Saisonist ist nicht verpflichtet, die Störung innerhalb der Reaktionszeiten zu beseitigen, muss sich aber in angemessener Zeit um eine Beseitigung bemühen und wird den Kunden entsprechend informieren.

4.11 Keine Wartungspflichten bestehen im Hinblick auf Drittsoftware, insbesondere das PMS des Kunden oder sonstige vom Kunden verwendete Systeme.

5. Unterauftragnehmer

5.1 Saisonist ist berechtigt, sich zur Vertragserfüllung Dritter zu bedienen, insbesondere für Hosting, KI-Inferenz und E-Mail-Infrastruktur, soweit diese angemessenen Datenschutz- und Vertraulichkeitspflichten unterliegen.

6. Nutzungsrechte des Kunden

6.1 Saisonist gewährt dem Kunden ein weltweites, nicht exklusives, nicht übertragbares, auf die Vertragslaufzeit beschränktes Recht, den Dienst für eigene Zwecke, also durch eigene Mitarbeiter, zur Verwaltung von eigenen Daten zu nutzen. Das Nutzungsrecht beschränkt sich darauf, den Dienst cloudbasiert auf der von Saisonist dafür vorgesehenen Hardware zu nutzen.

6.2 Der Kunde hat den vereinbarten Lizenzumfang einzuhalten. Überschreitet er diesen Umfang, ist Saisonist berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung zu verlangen.

6.3 Der Kunde erkennt an, dass die ausschließlichen Rechte an dem Dienst und allen enthaltenen Technologien und zur Verfügung gestellten Dokumentationen Saisonist zustehen. Keine Regelung dieses Vertrags ist so zu verstehen, dass dem Kunden in irgendeiner Art Rechte an dem Dienst oder Teilen davon übertragen werden. Alle Rechte an dem Dienst, die dem Kunden in diesem Vertrag nicht ausdrücklich eingeräumt werden, bleiben Saisonist vorbehalten.

6.4 Der Kunde darf den Dienst nicht zu anderen Zwecken nutzen als zu den im Vertrag genannten, und hat den Dienst vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Ohne die Allgemeingültigkeit des Vorstehenden einzuschränken, ist es dem Kunden insbesondere nicht gestattet: (i) den Dienst oder Teile davon für andere Zwecke zu verwenden als für die Verarbeitung von eigenen Daten; (ii) den Dienst oder Teile davon ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Saisonist an Dritte zu vertreiben, zu verkaufen, weiterzuverkaufen, zu verleasen, zu vermieten, zu verleihen oder anderweitig zu übertragen, unterzulizenzieren oder Rechte daran abzutreten; (iii) den Dienst oder Teile davon offenzulegen oder Dritten zur Verfügung zu stellen oder anderen Personen als Mitarbeitern die Nutzung in irgendeiner Weise zu gestatten; (iv) den Dienst zu modifizieren, zu ergänzen, zu verändern oder anzupassen; (v) den Dienst oder Teile davon zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu übersetzen, zu disassemblieren oder Datenformate, die Teil des Dienstes sind, zu zerlegen und/oder anderweitig zu versuchen, den Quellcode oder Teile davon zu erlangen (soweit dies nicht nach 6.5 zulässig ist); (vi) Kopien des Dienstes oder von Teilen davon anzufertigen; (vii) den Dienst für die Entwicklung eines konkurrierenden Produkts oder einer konkurrierenden Dienstleistung zu verwenden; (viii) ein mit dem Dienst bereitgestelltes Lizenzmanagementsystem oder einen Sicherheitsmechanismus zu deaktivieren, zu modifizieren oder zu umgehen; (ix) auf den Dienst zuzugreifen oder ihn zu nutzen, um Datenverarbeitungsdienste für andere zu erbringen; (x) Eigentums- oder Urheberrechtsvermerke, Marken oder andere Kennzeichen von Saisonist oder dritter Rechteinhaber zu entfernen, zu verändern oder zu verbergen.

6.5 Die gesetzlichen Rechte des Kunden gemäß § 69d Abs. 2 und 3 und § 69e Urhebergesetz bleiben unberührt, jedoch mit der Maßgabe, dass (i) eine Dekompilierung gemäß § 69e Urhebergesetz nur nach vorheriger schriftlicher Aufforderung an Saisonist erfolgen darf, in der der Kunde die erforderlichen Informationen anfordert und Saisonist diese nicht innerhalb von zwei Wochen vorlegt, und (ii) die Parteien zuvor eine angemessene Geheimhaltungsvereinbarung abschließen.

7. Nutzungsrechte von Saisonist, Verantwortlichkeit des Kunden, Referenzen

7.1 Saisonist ermöglicht dem Kunden, im Rahmen der Nutzung des Dienstes eigene Daten (nachfolgend „Kundeninhalte“) zu verarbeiten. Der Kunde räumt Saisonist an den Kundeninhalten ein weltweites, nicht exklusives, auf die Vertragslaufzeit beschränktes Recht ein, die Kundeninhalte im Rahmen des Dienstes zu nutzen, um die vertraglichen Leistungen zu erbringen. Dies beinhaltet insbesondere das Recht, die Kundeninhalte zu vervielfältigen und im Rahmen des Dienstes für die vom Kunden vorgesehenen Nutzer zugänglich zu machen. Saisonist ist berechtigt, diese Rechte an Dritte zu übertragen, soweit dies zur Erbringung des Dienstes erforderlich ist, insbesondere an Hostprovider.

7.2 Neben der Verarbeitung personenbezogener Daten ist dem Dienst auch die Analyse und Verarbeitung nicht-personenbezogener Daten inhärent, wobei die Nicht-Personenbezogenheit auch durch die Anonymisierung von personenbezogenen Daten erreicht wird. Die Verarbeitung nicht-personenbezogener Daten führt Saisonist für Analyse-, Kalibrierungs- und Benchmarkingzwecke durch, um den Dienst für alle Kunden laufend optimieren zu können. Eine Rückführbarkeit auf einzelne Kunden oder Gäste ist dabei ausgeschlossen.

7.3 Der Kunde stimmt zu, in der Werbung von Saisonist als Referenzkunde genannt zu werden, und räumt Saisonist das weltweite, auf die Vertragslaufzeit beschränkte, nicht ausschließliche Recht ein, den Kunden namentlich zu nennen und dessen Firma, Marke(n) oder Unternehmenskennzeichen zu diesem Zweck zu nutzen. Soweit zu den Kundeninhalten Bildmaterial gehört, ist Saisonist berechtigt, auch dieses im Zusammenhang mit einer Referenznennung zu nutzen. Dies gilt auch für die Nutzung von Screenshots von auf den Kunden angepassten Teilen des Dienstes. Der Kunde kann dieses Recht jederzeit mit einer Frist von vier Wochen in Textform widerrufen.

7.4 Der Kunde ist verantwortlich für die von ihm und seinen Erfüllungsgehilfen im Rahmen des Dienstes verarbeiteten Kundeninhalte. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Kundeninhalte keine gesetzlichen Bestimmungen und/oder Rechte Dritter verletzen, insbesondere kein geistiges Eigentum Dritter, keine Persönlichkeitsrechte sowie keine wettbewerbsrechtlichen oder datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Der Kunde stellt sicher, zur Einräumung der Nutzungsrechte nach 7.1 berechtigt zu sein.

7.5 Sollte der Kunde die Verpflichtungen aus 7.4 verletzen, ist Saisonist berechtigt, vom Kunden zu verlangen, dass dieser rechtsverletzende Inhalte nicht mehr mit dem Dienst verarbeitet und löscht. Soweit erforderlich, ist Saisonist berechtigt, die rechtsverletzenden Kundeninhalte ohne vorherige Ankündigung zu löschen. Ferner wird der Kunde Saisonist von jeglichen aus der Verletzung folgenden Ansprüchen Dritter freistellen und Saisonist angemessene Rechtsverteidigungskosten ersetzen.

8. Laufzeit und Kündigung

8.1 Der Vertrag wird zunächst für die Dauer der im Auftragsformular genannten Mindestvertragslaufzeit abgeschlossen. Die Mindestvertragslaufzeit beginnt am ersten Tag des zweiten auf die Unterschrift folgenden Monats. Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um weitere 12 Monate (nachfolgend „Verlängerungsperiode“), wenn er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf der Mindestlaufzeit bzw. der dann laufenden Verlängerungsperiode gekündigt wurde.

8.2 Der Vertrag kann von jeder Partei ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund gekündigt werden (außerordentliche Kündigung). Ein wichtiger Grund, der eine außerordentliche Kündigung durch Saisonist rechtfertigt, liegt insbesondere vor, wenn: (i) der Kunde eine ihm obliegende wesentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzt und diese Pflichtverletzung trotz Abmahnung nicht abstellt oder den vertragswidrigen Zustand nicht innerhalb einer angemessenen Frist behebt; (ii) sich die Vermögensverhältnisse des Kunden wesentlich verschlechtert haben, sodass die ordnungsgemäße Erfüllung der Ansprüche von Saisonist gefährdet erscheint; (iii) der Kunde zahlungsunfähig wird oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Auflösung, Liquidation oder Umwandlung droht.

8.3 Kündigungserklärungen bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform, deren Erhalt muss von der anderen Partei bestätigt werden.

9. Vergütung und Zahlungsbedingungen

9.1 Der Kunde zahlt Saisonist die vertraglich vereinbarte Vergütung, bestehend aus der Vergütung für die Einrichtung des Dienstes (Einmalgebühr) sowie der laufenden Nutzungsgebühr. Zusätzliche Leistungen, die der Kunde gegenüber Saisonist in Auftrag gibt, werden nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste von Saisonist abgerechnet, soweit nichts anderes vereinbart ist.

9.2 Die vertraglich vereinbarte Vergütung richtet sich nach dem gewählten Leistungspaket sowie ggf. weiteren im Auftragsformular vereinbarten Parametern. Einzelheiten sind im Auftragsformular geregelt.

9.3 Die Vergütung für die Einrichtung des Dienstes ist bei Annahme des Angebots durch den Kunden zu entrichten. Die erstmalige Zahlung der laufenden Nutzungsgebühr ist im darauf folgenden Monat fällig. Alle folgenden Zahlungen der laufenden Nutzungsgebühr sind zu Beginn der vereinbarten Zahlungsperiode fällig.

9.4 Alle Zahlungen erfolgen mittels der gewählten Zahlungsoption. Sollte die Zahlungsoption SEPA-Lastschriftverfahren gewählt werden, ist Saisonist verpflichtet, dem Kunden Betrag und Belastungsdatum im Vorfeld mitzuteilen. Es wird vereinbart, dass diese Vorabinformationspflicht auf einen Werktag verkürzt wird.

9.5 Kommt eine fällige Zahlung aus welchem Grund auch immer nicht erfolgreich zustande (z. B. Rücklastschrift, mangels Deckung oder fehlerhafter Zahlungsangaben), erhebt Saisonist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 25,00 pro fehlgeschlagener Abbuchung. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche, insbesondere von Verzugszinsen, Mahnkosten sowie sonstigen gesetzlichen oder vertraglichen Rechten, bleibt unberührt.

9.6 Saisonist ist berechtigt, die vertraglich vereinbarte laufende Nutzungsgebühr einmal pro Vertragsjahr, jeweils zum ersten Tag eines neuen Vertragsjahres, im gleichen Verhältnis zu erhöhen wie sich der harmonisierte Verbraucherpreisindex (HVPI) des Statistischen Amtes der Europäischen Union (nachfolgend „Index“) gegenüber dem Stand bei Beginn des Vertrags bzw. seit der letzten Anpassung verändert hat. Saisonist ist gleichermaßen verpflichtet, die laufende Nutzungsgebühr im gleichen Verhältnis zu senken wie sich der Index verringert hat. Ausgangsbasis ist jeweils der Indexstand zum Zeitpunkt der letzten Anpassung.

10. Daten und Datenschutz

10.1 Jede Partei ist für die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten und Gebote zum Datenschutz und zur Datensicherheit in ihrem Geschäftsbereich verantwortlich. Der Kunde versichert, dass er die geltenden datenschutzrechtlichen Pflichten einhält und insbesondere rechtmäßig in den Besitz der an Saisonist übermittelten Daten gelangt ist.

10.2 Teil des Dienstes ist die Übermittlung von in der rechtlichen Verantwortung des Kunden stehenden personenbezogenen Daten an Saisonist sowie die Verarbeitung dieser Daten durch Saisonist für den Kunden. Der Kunde beauftragt Saisonist insofern mit der Verarbeitung der betreffenden personenbezogenen Daten, und Saisonist fungiert bei der Durchführung dieses Vertrags als Auftragsverarbeiter des Kunden im Sinne des Art. 28 DSGVO. Vor diesem Hintergrund schließen die Parteien eine separate Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV), die diesen AGB bei Widersprüchen vorgeht.

10.3 Gastdaten werden ausschließlich auf Servern in der Bundesrepublik Deutschland (Frankfurt am Main) verarbeitet und gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Erbringung des Dienstes erforderlich ist. Daten eines Kunden werden nicht mit Daten anderer Kunden zusammengeführt oder für andere Kunden verwendet.

10.4 Neben der Verarbeitung personenbezogener Daten ist dem Dienst auch die Analyse und Verarbeitung nicht-personenbezogener Daten inhärent; die Nicht-Personenbezogenheit wird dabei auch durch Anonymisierung von personenbezogenen Daten erreicht. Saisonist führt die Verarbeitung nicht-personenbezogener Daten für Analyse-, Kalibrierungs- und Benchmarkingzwecke durch, um den Dienst laufend zu optimieren.

11. Vertraulichkeit

11.1 Jede Partei wird über alle ihr von der anderen Partei zur Kenntnis gebrachten vertraulichen Informationen Stillschweigen bewahren und sie nicht an Dritte weitergeben. „Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen, die eine Partei der anderen Partei im Rahmen der vorvertraglichen und vertraglichen Zusammenarbeit offenbart und die entweder als vertraulich gekennzeichnet oder im Falle mündlicher Übermittlung innerhalb von zwei Wochen in Textform als vertraulich bestätigt sind.

11.2 Die Parteien sind berechtigt, vertrauliche Informationen an Mitarbeiter und Subunternehmen weiterzugeben, soweit diese Geheimhaltungsverpflichtungen unterliegen, die den in diesem Vertrag geregelten Verpflichtungen im Wesentlichen gleichwertig sind.

11.3 Nicht zu den vertraulichen Informationen gehören Informationen, von denen die empfangende Partei beweist, dass (i) sie öffentlich bekannt sind, (ii) die offenbarende Partei auf ihren Schutz schriftlich verzichtet hat, (iii) sie auf anderem Wege als durch die Zusammenarbeit mit der offenbarenden Partei erhalten wurden, ohne einer Geheimhaltungspflicht zu unterliegen, (iv) sie unabhängig von den vertraulichen Informationen der offenbarenden Partei entwickelt wurden, oder (v) sie durch Beobachten, Untersuchen oder Testen eines öffentlich verfügbaren Produkts erlangt wurden. Im Falle einer behördlichen oder richterlichen Anordnung ist die offenbarende Partei, soweit und sobald zulässig, vor der Offenbarung in Textform zu informieren.

11.4 Weitergehende datenschutzrechtliche Verpflichtungen bleiben unberührt. Ebenso unberührt bleibt das Recht von Saisonist zur Referenznennung nach 7.3.

11.5 Diese Geheimhaltungsverpflichtung gilt für die Laufzeit dieses Vertrags und für weitere drei Jahre nach dessen Beendigung.

12. Gewährleistung

12.1 Die Gewährleistung richtet sich nach den folgenden Bestimmungen und im Übrigen nach den gesetzlichen Gewährleistungsregelungen, mit der Ausnahme, dass Saisonist nicht verschuldensunabhängig für Schäden haftet, die bei Überlassung des Dienstes bereits bestanden (§ 536a Abs. 1 BGB), und dass das Recht des Kunden zur Selbstbeseitigung von Mängeln (§ 536a Abs. 2 BGB) ausgeschlossen ist.

12.2 Die Gewährleistung von Saisonist entfällt bei Mängeln, die darauf beruhen, dass (i) der Kunde oder seine Erfüllungsgehilfen den Dienst nicht vertragsgemäß oder sonst unsachgemäß genutzt haben; (ii) der Kunde Mitwirkungshandlungen nicht oder nicht rechtzeitig vorgenommen hat; (iii) die Systemumgebung oder Hardware des Kunden zur Nutzung des Dienstes nicht geeignet ist.

12.3 Im Falle eines Mangels steht dem Kunden ein zweimaliges Recht auf Nachbesserung zu, bevor er weitergehende Rechte geltend machen kann. Saisonist ist jeweils eine angemessene Frist zur Beseitigung zu setzen, die mindestens vier Wochen beträgt.

12.4 Der Kunde ist verpflichtet, Mängel des Dienstes Saisonist unverzüglich in Textform anzuzeigen, und zwar in einer Weise, die es Saisonist ermöglicht, den Mangel zu reproduzieren. Saisonist ist nicht verantwortlich für einen Schaden, der dem Kunden entsteht, weil er einen Mangel verspätet oder unvollständig gemeldet hat.

12.5 Saisonist ist nicht verantwortlich für Drittsoftware, insbesondere nicht für das Property-Management-System des Kunden, sonstige vom Kunden verwendete Systeme oder die jeweiligen Schnittstellen. Für die Interoperabilität zwischen dem Dienst und Drittsoftware ist Saisonist nur insoweit verantwortlich, als die Zurverfügungstellung einer Schnittstelle schriftlich vereinbart ist und ein Mangel die Funktionalitäten dieser Schnittstelle betrifft.

13. Haftung

13.1 Saisonist haftet bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt.

13.2 Auf Schadensersatz haftet Saisonist bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Saisonist nur: (i) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; (ii) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt, maximal EUR 30.000,00 je Schadensfall.

13.3 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit Saisonist einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Vertragsleistung übernommen hat, sowie für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.

13.4 Der Kunde bleibt für die regelmäßige Sicherung der an Saisonist übermittelten Daten selbst verantwortlich und hält stets eine aktuelle Kopie des betreffenden Datenbestands auf eigenen Systemen vor. Resultieren Schäden des Kunden aus dem Verlust von Daten, haftet Saisonist hierfür nur, soweit die Schäden auch durch eine regelmäßige Datensicherung durch den Kunden nicht vermieden worden wären.

13.5 Saisonist haftet nicht für entgangene Buchungen, Umsatzverluste oder sonstige mittelbare Schäden, die sich aus der Nutzung, der Nichtnutzung oder dem Ausfall des Dienstes ergeben, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Saisonist beruhen.

14. Änderungen dieser AGB

14.1 Saisonist ist berechtigt, diese AGB nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zu ändern, soweit die Änderungen nicht die Hauptleistungspflichten betreffen und dem Kunden zumutbar sind. Saisonist wird den Kunden in Textform auf Änderungen hinweisen; der Hinweis kann auf der Rechnung erfolgen. Wenn der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von sechs Wochen in Textform widerspricht, werden die AGB in der neuen Fassung Vertragsbestandteil. Saisonist wird in der Änderungsmitteilung auf dieses Widerspruchsrecht hinweisen. Widerspricht der Kunde ganz oder teilweise, steht Saisonist das Recht zu, den Vertrag innerhalb eines Monats nach Eingang des Widerspruchs mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende zu kündigen.

15. Schlussbestimmungen

15.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag und der Nutzung des Dienstes ergebenden Streitigkeiten ist München, Bundesrepublik Deutschland.

15.2 Auf diese AGB und das Vertragsverhältnis findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des Internationalen Privatrechts Anwendung.

15.3 Sollte eine Bestimmung in diesen AGB ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, werden die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine rechtlich zulässige Regelung, die so weit wie möglich dem entspricht, was die Parteien gewollt haben oder nach Sinn und Zweck dieser AGB vereinbart hätten. Es ist der ausdrückliche Wille der Parteien, dass diese salvatorische Klausel keine bloße Beweislastumkehr zur Folge hat, sondern § 139 BGB insgesamt abbedungen ist.

ARBEITSENTWURF – Vor Verwendung durch einen auf IT- und Vertragsrecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen.

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